Anzeige des beabsichtigten Umgangs
mit asbesthaltigen Gefahrstoffen

1. Absender
  An das/die
  Gewerbeaufsichtsamt/ Name
  Arbeitsschutzbehörde/Bergamt       Adresse
          
    Tel./Fax


Bitte Zutreffendes ankreuzen bzw. einsetzen


unternehmsbezogene Anzeige objektbezogene Anzeige
zugelassenes Unternehmen nach § 39
(1) GefStoffV
ja nein

Gemäß § 37 GefStoffV und TRGS 519 Nummer 3.2 zeigen wir hiermit an, dass wir wie
folgt mit asbesthaltigen Gefahrstoffen umgehen wollen:


2. Anschrift der Arbeitsstätte   Name
  mit Angabe des Eigentümers/Nutzer   Adresse
  bzw. bei unternehmensbezogener
Anzeige Angabe der ortsfesten
Betriebsstätte
   
  Wechselnde Arbeitsstätten bei unter­nehmensbezogener Anzeige Tel./Fax
  Bei ASI-Arbeiten an Asbestzementflächen bis 100 m² sind vor Arbeitsbeginn Ort und Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten mitzuteilen

3. Art und Menge des asbesthaltigen Gefahrstoffs
bei objektbezogener Anzeige
  Art Menge
  Schwach gebundener Asbest:      
  Spritzasbest kg - m3
  Brandschutzplatten kg - m3
  Dichtungsschnüre kg
  Speicherheizgeräte kg
  kg - m3 - m²
  kg - m3 - m²
  Fest gebundener Asbest:      
  Asbestzement kg - m²
  kg - m3 - m²
  kg - m3 - m²

Bei unternehmensbezogener Anzeige sind die Mengenangaben auf eine anzu­gebende Zeiteinheit zu beziehen (z. B. Monat oder Jahr)

Arbeiten innerhalb von Gebäuden
Arbeiten außerhalb von Gebäuden

4. Durchzuführende Tätigkeit
  Abbruch (A) Entfernen von  
  Sanierung (S) Entfernen von und
      ersetzen durch
      Beschichten, räumliche Trennung
       
  Instandhaltung (I) Dachinstandsetzung
      Bremseninstandsetzung
       
  Abfallentsorgung      

5. Schutzmaßnahmen
  AS-Arbeiten: Arbeitsplan und Betriebsanweisung sind beigefügt
    Abschottungsplan (Nr. 14.1.2 TRGS 519) ist beigefügt
  I-Arbeiten: Betriebsanwiesung ist beigefügt
    Der Arbeitsplan und die Betriebsanweisung sind
gemäß Nr. 5.2 bzw. 5.3 TRGS 519 zu erstellen.


6. Ergebnis der Ersatzstoffprüfung
(Angabe bei SI-Arbeiten erforderlich)
  Art des (der) asbestfreien Ersatzstoffe(s):
  Begründung, warum keine Substitution nach § 15a (2) GefStoffV möglich ist:
 

7. Zahl der Arbeitnehmer
  die bei der angezeigten Maßnahme mit asbesthaltigen Gefahrstoffen umgehen:
  Liste der vorsorgeuntersuchten Arbeitnehmer ist beigefügt
  (kein Einzelnachweis)
  wurde vorgelegt am
  Nachweispflicht bei Überschreitung von 15 000 F/m3

8. Ausmaß der zu erwartenden Asbestfaserkonzentration im Arbeitsbereich
  < 15 000 F/m3 < 150 000 F/m3 > 150 000 F/m3
  Art der Ermittlung:
  Meßergebnisse von vorliegenden vergleichbaren Arbeiten
  Literatur
  Annahme/Unterstellung *)
 
*) Sofern das Ausmaß der zu erwartenden Asbestfaserkonzentration aufgrund einer Annahme/Unterstellung ermittelt wurde, ist dies im Arbeitsplan bzw. der Betriebsanweisung zu begründen!
Soll von den Ausnahmen bei Arbeiten mit geringer Exposition oder geringen Umfangs Gebrauch gemacht werden, sind diese Arbeiten zu beschreiben und entsprechende Nachweise zu erbringen.



9. Verfahren der Abfallbehandlung
  Behandlung des Abfalls am Entstehungsort in der Arbeitsstätte:
  Annahmeerklärung der Deponie ist begefügt
  wurde am beantragt
  Beschreibung der Abfallablagerung, sofern die Annahmeerklärung der Deponie
noch nicht vorliegt:
 
 
  Andere Verfahren der Abfallentsorgung:

10. Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
10.1 Zulassung
  (erforderlich bei AS-Arbeiten an Objekten, die schwach gebundenen Asbest enthalten)
  Kopie der Zulassung gemäß § 39 (1) GefStoffV ist beigefügt
  Kopie der Zulassung gemäß § 39 (1) GefStoffV
  wurde bereits am vorgelegt
  Zulassung wurde beantragt am beim
  (Kopie des Antrages ist beigefügt).
10.2 Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für die angezeigte Maßnahme
  Der Nachweis der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung bei ASI-Arbeiten für die angezeigte objektbezogene Maßnahme erfolgt im Arbeitsplan (AS-Arbeiten) bzw. im Rahmen der Betriebsanweisung (I-Arbeiten)

11. Aufsichtsführender, Gerätesachkundiger
für die angezeigte Maßnahme
  Name des sachkundigen Aufsichtsführenden:
  Name des sachkundigen stellvertretenden Aufsichtsführenden:
  Name des Gerätesachkundigen:
  Kopie des (der) Sachkundenachweise(s) und Unterlagen zum Nachweis der praktischen Erfahrung bei Durchführung von ASI-Arbeiten sind beigefügt
  wurde am bereits vorgelegt
  Ein Wechsel des Aufsichtsführenden ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

12. Bei unternehmensbezogener Anzeige:
Erfolgte Beratung nach den §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz?
  entfällt ja nein

13. Beginn der Arbeiten
 
  Voraussichtliche Dauer:

14. Kopien der Anzeige abgeben an
  die Berufsgenossenschaft am
  die betroffenen Arbeitnehmer/den Betriebs- bzw. Personalrat am

 

 

 

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  Ort, Datum   Verantwortlicher Betriebsleiter