Schriftliche Beauftragung
von Kranführern
gemäß § 29 UVV „Krane" (BGV D6)
Herr/Frau geb.
Wohnort
wird in vorstehend genanntem Betrieb als Kranführer/in mit dem selbständigen Führen von Kranen beauftragt.
Die Beauftragung gilt für folgende Krane:
Er/Sie hat seine/ihre Befähigung zum Führen der vorstehend genannten Krane gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen. *)
Die erforderliche Ausbildung und Unterweisung erfolgte durch **)
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Datum |
Unternehmer |
Bedienungsperson |
*) unzutreffendes streichen
**) zutreffendes ankreuzen
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