Arbeitsschritt 3

Bestellung befähigte Person
 

Dokument 3.10

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Betrieb

Datum

 

Herr/Frau 

geb.

Straße
Wohnort
Telefon
Beruf/Ausbildung

wird zur befähigten Person auf den folgenden Gebieten bestellt (ankreuzen):

Erdbaumaschinen Bauaufzüge
Krane Flurförderzeuge
Lastaufnahmeeinrichtungen Grabenverbaugeräte
Fahrzeuge Hebebühnen
Rammen und Bohrgeräte Leitern
Anschlagmittel (Seile, Gurtbänder) ortsfeste Maschinen
Sicherheitsgeschirre ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel
   
   

Technische Regeln für Betriebssicherheit: TRBS 1203 „Befähigte Personen“

2 Anforderungen an befähigte Personen (Auszug)

Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Sie muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit Arbeitsmitteln umgegangen sein, in der sie Anlässe kennen gelernt hat, die Prüfungen auslösen (z. B. Gefährdungsbeurteilungen). Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstandes und eine angemessene Weiterbildung sind unabdingbar. Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen.

 

     

Befähigte Person

 

Unternehmer/Bevollmächtigter