Bestellung als Sicherheitsbeauftragte(r)
wird als Sicherheitsbeauftragte(r) zur Wahrnehmung der im § 22 SGB VII und im § 20 der BGV A1 bezeichneten Aufgaben bestellt.
Ort: , den
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Unterschrift Unternehmer
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Unterschrift Sicherheitsbeauftragter
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Dieser Bestellung wird zugestimmt.
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Unterschrift des Unternehmers
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§ 22 Abs. 2 SGB VII
Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
§ 20 Abs. 3 BGV A1
Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.
Eine Kopie ist der zuständigen Berufsgenossenschaft zur Kenntnis zu geben.
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