Montageanweisung
gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22 § 17) für den Auftrag (Baustelle):
1. |
Allgemeines
Auftraggeber/Bauherr:
Bauleiter/Aufsichtführender/Koordinator:
Beginn der Arbeiten: Voraussichtliches Ende:
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2. |
Beschreibung der Bauarbeiten/Montagefolge:
(auch auf separaten Blättern, in Zeichnungen/Skizzen)
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3. |
Sicherheitsmaßnahmen und –hinweise
auch auf separaten Blättern, in Zeichnungen/Skizzen
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3.1 |
beim Anschlagen, Transportieren, Lagern, Ein- und Ausbauen der Bauteile:
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3.2 |
für die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Bauwerks und seiner Teile:
(Nachweis kritischer Montagezustände)
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3.3 |
für das Erstellen hochgelegener Verkehrswege und Arbeitsplätze:
(z. B. Aufstiege, Gerüste)
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3.4 |
bei besonderen Gefahren:
(z. B. gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Unternehmen, elektrischer Strom, Gefahrstoffe)
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