Arbeitsschritt 5

Formular Schweißerlaubnis
 

Dokument 5.7

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Schweißerlaubnis
nach BGR 500, Teil 2 Kapitel 2.26, Anhang 1

1 Arbeitsort/-stelle  
1a Bereich mit Brand- und Explosionsgefahr Der Gefahrbereich hat folgende räumliche Ausdehnung um die Arbeitstelle:
Umkreis (Radius):
m, Höhe:
m, Tiefe:
m; umfasst den gesamten Raum
2 Arbeitsauftrag und Arbeitsverfahren   Ausführender:
3 Sicherheitsmaßnahmen bei Brandgefahr
3a Beseitigen der Brandgefahr
Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände, gegebenenfalls auch Entfernen von Staubablagerungen
Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken, verdecken oder selbst brennbar sind
Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände, z. B. Holzbalken, -wände,
-fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile mit geeigneten Mitteln, gegebenenfalls auch Anfeuchten
Abdichten von Öffnungen, z. B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte zu benachbarten Bereichen durch Gips, Mörtel, feuchte Erde, Lehm usw.
Verantwortlich für die Durchführung ist:





Ausgeführt:






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Unterschrift
3b Bereitstellen von Feuerlöschmitteln
Feuerlöscher mit Löschpulver (PG 6); Anzahl: Stück
Löschdecken; Anzahl: Stück
Löschsand
Wandhydrant mit nasser Steigleitung (angeschlossener Wasserschlauch)
wassergefüllte Eimer; Anzahl: Eimer
Verantwortlich für die Durchführung ist:


Ausgeführt:


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Unterschrift
3c Brandposten
Verantwortlicher Brandposten während der schweißtechnischen Arbeiten:
Name:
3d Brandwache
Verantwortliche Brandwache nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten:
Dauer: Stunden oder bis: Uhr
Name:
4 Sicherheitsmaßnahmen bei Explosionsgefahr
4a Beseitigen der Explosionsgefahr
Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände, auch Staubablagerungen und Behälter mit gefährlichem Inhalt oder dessen Resten
Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen
Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben


Durchführung lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL mit messtechnischer Überwachung
Aufstellung von Messgeräten, Gerät:
Verantwortlich für die Durchführung ist:




Ausgeführt:








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Unterschrift
4b Überwachung
Verantwortlich für die Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen auf Wirksamkeit:
Name:
4c Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen
Aufhebung Stunden nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten bzw. um Uhr; zuständig für die Aufhebung ist:
Name:
5 Alarmierung Nächstgelegenes Telefon:

Nächstgelegener Brandmelder:
Feuerwehr-Notruf:
6 Auftraggebender Unternehmer (Auftraggeber) Die Maßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse entstehenden Gefahren Rechnung. Datum:
Unterschrift:
7 Ausführender Unternehmer (Auftragnehmer) Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erste begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt sind. Datum:
Unterschrift:
8 Kenntnisnahme des Ausführenden nach Nummer 2 Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erste begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt sind. Datum:
Unterschrift: