Arbeitsschritt 9

Checkliste Vorsorgeuntersuchungen
 

Dokument 9.1

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Sofern Sie dem AMD Ihrer Bau-Berufsgenossenschaft angeschlossen sind, übernimmt dieser die Vorsorgeuntersuchungen und ist Ihr Ansprechpartner in Fragen des Gesundheitsschutzes.

Was zu erledigen ist, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlasst werden sollen:

zu erledigende Aufgabe

wer ist zuständig?

Feststellen, welche Mitarbeiter an welchen Arbeitsplätzen zu untersuchen sind
(vgl. "Vorsorgeuntersuchungen (Anleitung), § 3 BGV A4):
  • wenn die Auslöseschwelle für Gefahrstoffe überschritten wird, die in Anlage 1 der BGV A4 aufgeführt sind oder die krebserzeugend sind
  • wenn die Auswahlkriterien für gefährdende Tätigkeiten erfüllt sind, die in Anlage 1 der BGV A4 aufgeführt sind
  • wenn weitere Untersuchungen erforderlich oder sinnvoll sind
Unternehmer
Die zu untersuchenden Mitarbeiter informieren, insbes. über:
  • Sinn und Zweck der Vorsorgeuntersuchungen
  • Untersuchungen auf Verlangen des Beschäftigten (§ 7 BGV A4)
  • welche Daten vom Arzt an den Unternehmer und die Berufsgenossenschaft gemeldet werden (§ 9 BGV A4)
Unternehmer/AMD
Untersuchungsfristen überwachen (vgl. § 4 bis § 6 BGV A4), insbes.:
  • Erstuntersuchung vor Beginn der Tätigkeit (max. 12 Wochen vorher)
  • Nachuntersuchungen rechtzeitig vor Ablauf der Frist
  • Mögliche Zusammenlegung von Untersuchungen
  • Muss ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres zu mehreren Untersuchungen, prüfen, ob besondere Gesundheitsgefährdung besteht
AMD
Auswahl und Beauftragung ermächtigter Ärzte:
  • Prüfen, welche Ärzte eine Ermächtigung zur Durchführung der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen haben
  • Terminabsprache für Untersuchungen
  • Dem untersuchenden Arzt die Pflichten nach § 9 BGV A4 übertragen ggf. den Arzt über Arbeitsplatzverhältnisse informieren
AMD
Organisation der Untersuchungen:
  • Wenn beim Arzt nicht vorrätig, Vordrucke bestellen (Anhang BGV A4)
  • Beauftragung der Mitarbeiter zur Teilnahme an der Untersuchung
AMD
Ärztliche Bescheinigungen über die Untersuchungsergebnisse sammeln und auswerten (vgl. § 11 BGV A4)
  • Ärztliche Bescheinigungen gegen Unbefugte gesichert aufbewahren
  • Verantwortliche im Betrieb über Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen informieren
  • Empfehlungen des Arztes an Verantwortliche im Betrieb weiterleiten
AMD
Vorsorgekartei anlegen und fortschreiben (vgl. § 11 BGV A4)
  • für alle Mitarbeiter, die untersucht werden
  • Inhalt entsprechend § 11 Abs. 2 BGV A4,
    siehe auch "Vorsorgekartei (Vordruck)"
  • Vorsorgekartei mit den Untersuchungsfristen aktuell halten
  • Kartei gegen Unbefugte sichern
  • Dem Mitarbeiter bei dessen Ausscheiden seinen Karteiauszug und die Bescheinigungen aushändigen; Kopien bleiben im Unternehmen
AMD