Arbeitsschritt 9

Übersicht
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

 

Dokument 9.2

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Grund-
satz
Gefährdende Tätigkeit/ Gefahrstoff Mitarbeiter erfolgt am neuer Termin Bescheini-
gung
G 1.1 Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub,
Teil 1: Silikogener Staub
G 1.2 Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub,
Teil 2: Asbesthaltiger Staub
G 1.3 Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub,
Teil 2: Keramikfaserhaltiger Staub
G 1.4 Staubbelastung
G 2 Blei oder seine Verbindungen
(mit Ausnahme der Bleialkyle)
G 3 Bleialkyle
G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen hervorrufen
G 5 Ethylenglykoldinitrat oder Glycerintrinitrat
(Nitroglykol oder Nitroglyzerin)
G 6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
G 7 Kohlenmonoxid
G 8 Benzol
G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
G 10 Methanol
G 11 Schwefelwasserstoff
G 12 Phosphor (weißer)
G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen)
G 15 Chorm-VI-Verbindungen
G 16 Arsen oder seine Verbindungen
(mit Ausnahme des Arsenwasserstoffes)
G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
G 18 Tetrachlorethan oder Pentachlorethan
G 20 Lärm
G 21 Kältearbeiten
G 22 * Säureschäden der Zähne
G 23 * Obstruktive Atemwegserkrankungen
G 24 * Hauterkrankungen
(mit Ausnahme von Hautkebs)
G 25 * Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 26 Atemschutzgeräte
G 27 Isocyanate
G 28 Monochlormethan (Methylchlorid)
G 29 Toluol, Xylole
G 30 Hitzearbeiten
G 31 Überdruck
G 32 Cadmium oder seine Verbindungen
G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
G 34 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen
G 36 Vinylchlorid
G 37* Bildschirm-Arbeitsplätze
G 38 Schweißrauche
G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe allgemein
G 41* Arbeiten mit Absturzgefahr
G 42* Infektionskrankheiten
G 43 Biotechnologie
G 44 Buchen- und Eichenholzstaub
G 45 Styrol
904 Jugendliche unter 18 Jahren

* Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Gefahrstoffe oder gefährdende Tätigkeiten, für die in der Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" keine Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind.


Prüfen Sie (insbesondere mit Ihrem Betriebsarzt):

  • welche Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" gefordert sind siehe hierzu auch Arbeitshilfe "Vorsorgeuntersuchungen (Anleitung)"
  • ob weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen und Beratungen erforderlich oder sinnvoll sind z. B.

    a) Einstellungsuntersuchungen

    b) Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendliche unter 18 Jahren)

    b) Untersuchung auf Schichttauglichkeit/Nachtschicht

    d) Untersuchungen aufgrund Strahlenschutzverordnung oder Röntgenverordnung usw.