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1. Führen und organisieren

1.7 Voraussetzungen für qualitätsbewußte, sichere und sorgfältige Arbeiten garantieren (Technik, Arbeitsstoffe, usw.)

Umsetzungshilfen

Wie wird bei der Anschaffung von Maschinen, Geräten, Anlagen garantiert, dass sie qualitätsbewußtes und störungsfreies Arbeiten ermöglichen?










  • Nur geprüfte und gekennzeichnete Arbeitsmittel anschaffen (GS-Zeichen)
  • Beratung durch BG und Fachhandel
Wie wird bei der Anschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Helme, Handschuhe, usw.) darauf geachtet, das sie in Qualität und Tragekomfort ihre Schutzfunktion erfüllen und von den Mitarbeitern akzeptiert werden?
Achtung:
Nicht die billigsten Angebote sind am billigsten: Billige Angebote gehen häufig deutlich schneller kaputt und werden weniger von den Mitarbeitern akzeptiert.










  • Nur geprüfte und gekennzeichnete Persönliche Schutzausrüstung verwenden
  • Mitarbeiter an Entscheidungen beteiligen
  • Beratung durch BG und Fachhandel
Wie wird bei der Anschaffung von Arbeitsstoffen berücksichtigt, dass keine Gesundheitsgefahren entstehen (Für Mitarbeiter bei der Verarbeitung, für Kunden beim Benutzen)
Zum Beispiel:
Qualitätssicherung der verarbeitenden Stoffe
Kennzeichnungen beachten










  • Möglichst Ersatzstoffe einsetzen, vor jeder Bestellung prüfen, ob inzwischen Ersatzstoffe angeboten werden
  • Sicherheitsdatenblätter anfordern vom Hersteller
  • Gefahrstoffinformationssystem der Bauwirtschaft GISBAU verwenden
  • Beratung durch Hersteller und Händler
  • Beratung durch BG, AMD der Bau-BGen
Wie wird festgelegt, dass die Maschinen, Geräte und Anlagen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft und gewartet werden?
Prüffristen und Art der Prüfung sind in der Regel den Vorschriften zu entnehmen (für Maschinen, Geräte, Anlagen, Persönliche Schutzausrüstungen, usw)










  • Controllingsystem/Controllingplan mit eindeutigen Verantwortlichkeiten
  • Zeitplanung für regelmäßige Prüfungen und Wartungen