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2. Angebotsabgabe

2.2 Für Wettbewerbsgleichheit sorgen

Umsetzungshilfen

Fehlt bei Ausschreibungen eine genaue Beschreibung für den notwendigen Qualitätsstandard der Arbeiten, für die notwendige Sicherheitstechnik und den Gesundheitsschutz, wird der Bauherr/Planer aufgefordert die notwendige zu kalkulierenden Maßnahmen in die Ausschreibung nachträglich mit aufzunehmen










  • BG-Unterlagen mitliefern (Broschüren, CD-ROM)
  • Unterstützung der BG-Experten
  • Hilfen von Innungen und Handwerkskammern
Gelingt es nicht, eine faire, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausschreibung zu erzielen, die ein qualitätsbewußtes, sicheres und sorgfältiges Arbeiten ermöglicht, sind zuständige Stellen zu informieren.
Die BG wird Projekte, die nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben sind, besonders überwachen










  • BG oder Gewerbeaufsicht einschalten